Vereinbarte Termine, welche weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden voll verrechnet. Ausgenommen sind natürlich Notfälle und die kurzfristig mögliche Vergabe des frei gewordenen Termins.
Der Termin beginnt zur vereinbarten Zeit. Späteres Eintreffen berechtigt nicht zu einem Ersatzanspruch.